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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85   

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https://dejure.org/1985,2708
OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85 (https://dejure.org/1985,2708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.1985 - 12 E 17/85 (https://dejure.org/1985,2708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 1985 - 12 E 17/85 (https://dejure.org/1985,2708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung mit dem Inhalt der Versagung von Prozesskostenhilfe; Begriff der Gegenvorstellung; Änderbarkeit eines aufgrund einer befristeten Beschwerde ergangenen und nicht mit einem förmlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelf anfechtbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1706
  • NVwZ 1986, 654 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85
    Das Bundesverfassungsgericht (in BVerfGE 55, 5 und NJW 1983, 1900) hält die Änderung eines Beschwerdebeschlusses im Falle eines offensichtlichen Verfassungs- und Verfahrensverstoßes und bei einem offensichtlichen Widerspruch zu dem Gesetz für möglich.
  • OLG Nürnberg, 04.10.1978 - 5 W 52/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85
    So wird beispielsweise die Änderbarkeit von Beschwerdebeschlüssen bejaht von Thomas/Putzo, (Kommentar zur ZPO, 12. Aufl., Vorbem. III 2 zu § 567 ZPO) und Seetzen (in NJW 1982, 2342), wenn der Beschwerdebeschluß auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, vom OLG Düsseldorf(in MDR 1977, 235), wenn beim Erlaß des Beschwerdebeschlusses der Schriftsatz einer Partei übersehen worden ist, und vom OLG Nürnberg (in NJW 1979, 169), wenn das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung offensichtlich verkannt hat, daß der Rechtsanwalt, der für den Beschwerdeführer die Beschwerde eingelegt hatte, hierzu berechtigt war.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1982 - 2 Ws 48/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85
    Das OLG Düsseldorf (in MDR 1980, 335 und MDR 1982, 518) bejaht die Änderbarkeit eines Beschlusses, wenn an ihm ein Richter mitgewirkt hat, der nach der Geschäftsverteilung hierzu nicht berechtigt gewesen ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1976 - 18 W 142/76
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85
    So wird beispielsweise die Änderbarkeit von Beschwerdebeschlüssen bejaht von Thomas/Putzo, (Kommentar zur ZPO, 12. Aufl., Vorbem. III 2 zu § 567 ZPO) und Seetzen (in NJW 1982, 2342), wenn der Beschwerdebeschluß auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, vom OLG Düsseldorf(in MDR 1977, 235), wenn beim Erlaß des Beschwerdebeschlusses der Schriftsatz einer Partei übersehen worden ist, und vom OLG Nürnberg (in NJW 1979, 169), wenn das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung offensichtlich verkannt hat, daß der Rechtsanwalt, der für den Beschwerdeführer die Beschwerde eingelegt hatte, hierzu berechtigt war.
  • LG Lübeck, 14.01.1976 - III Qs 12/76
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85
    Das OLG Hamburg (in MDR 1976, 511) läßt eine Beschlußänderung mit der Begründung zu, daß der Beschluß auf einer unzutreffenden Grundlage (unrichtige Protokollierung eines Rechtsmittelverzichts) beruhe.
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TG 2642/85

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung und Unzulässigkeit einer dagegen

    Soweit die Gegenvorstellung gleichwohl als grundsätzlich möglich erachtet wird, ist sie lediglich als Anregung an das Gericht zu verstehen, daß dieses von einer ihm von Amts wegen ohnedies zustehenden Befugnis Gebrauch macht, außerhalb des förmlichen Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens eine von ihm getroffene Entscheidung zu ändern ( vgl. BayVGH Beschluß vom 27. Mai 1971 - Nr. 220 VIII 70 - BayVBl. 1972 S. 130; OVG Koblenz Beschluß vom 23. September 1985 - 12 E 17/85 - NJW 1986 S. 1706; Bowitz BayVBl. 1977 S. 663 7).
  • BFH, 09.05.1990 - VIII S 8/90

    Statthaftigkeit von Gegenvorstellungen

    An dieser Voraussetzung fehlt es nicht nur bei gerichtlichen Entscheidungen, die in materieller Rechtskraft erwachsen, sondern auch bei unanfechtbaren Beschlüssen des Beschwerdegerichts, die aufgrund einer befristeten Beschwerde ergangen sind (Thomas/Putzo, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluß vom 23. September 1985 - 12 E 17/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1706).
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TH 2280/85

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidung

    Soweit die Gegenvorstellung gleichwohl als grundsätzlich möglich erachtet wird, ist sie lediglich als Anregung an das Gericht zu verstehen, daß dieses von einer ihm von Amts wegen ohnedies zustehenden Befugnis Gebrauch macht, außerhalb des förmlichen Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens eine von ihm getroffene Entscheidung zu ändern (vgl. Bay.VGH B. v. 27. Mai 1971 - Nr. 220 VIII 70 - BayVBl. 1972 S. 130; OVG Koblenz B. v. 23. September 1985 - 12 E 17/85 - NJW 1986 S. 1706; Bowitz BayVBl. 1977 S. 663 ) .
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